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Verwaltung von Stockwerkeigentum

Ihr Stockwerkeigentum ist ein Miteigentumsanteil mit Sonderrechten (ZGB Art. 712) und den damit verbundenen Verpflichtungen. Die Basis dafür sind das Nutzungs- und Verwaltungsreglement der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft, kurz Reglement, und die Begründungsurkunde (auch Begründungakte).

grünes Klavier
  • Gemeinschaften bis ca. 12 Einheiten

  • Einzel-Beratung von Eigentümern zu Verwaltungs- und Rechtsfragen im Stockwerkeigentum / Schlichtung

  • Verwalterin ist Inhaberin mit 25 Jahren Erfahrung im Stockwerkeigentum

  • Persönliche Ansprechperson mit guter Erreichbarkeit

  • Klare, übersichtliche Abrechnungen mit Mehrjahres-Budget

  • Mietverwaltung von Einzel-Objekten, wie Wohnung, Bastelraum, Parkplatz

  • Abnahme bei Ein-/Auszug

  • Instandstellung

  • Rechtlichen Fragen und Versammlungs-Anträge

  • Bauvorhaben, denn gute Planung schützt vor Überraschungen und spart Kosten

  • Vorschriften von Bund, Kanton und Gemeinden

dimpro begleitet die Gemeinschaft und ihre Liegenschaft nach den Grundsätzen von Werterhalt und Langlebigkeit. Gerne erstellen wir eine Offerte.

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